Ziel der Mediation ist eine einvernehmliche Lösung, die in allen relevanten persönlichen und sachlichen Bereichen von den Parteien selbst entwickelt wird. In einer Familienmediation werden die Aufgaben in der Familie neu organisiert, wobei der Blickwinkel auf gemeinsame Kooperation und gemeinsame elterliche Verantwortung gerichtet ist. Die Beziehung bleibt, insbesondere auch zum Wohl der Kinder, trotz Trennung oder Scheidung, erhalten.
In einer ersten Sitzung bespreche ich mit Ihnen, ob eine Mediation angezeigt wäre. Sie eignet sich für Konfliktparteien, welche in der Lage oder es gewohnt sind, eigenständig zu verhandeln. Im Gegensatz zu einem Collaborative Law and Practice Verfahren werden die Parteien in einer Familienmediation nicht von Rechtsanwältinnen vertreten. Die Mediationsparteien können sich aber durch externe Rechtsanwälte beraten lassen. Am Ende der Mediation ist eine Überprüfung der Vereinbarung durch externe Anwältinnen empfehlenswert (Fairnesskontrolle).